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Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden

Die Ev. Kirchengemeinde Rheydt erstellt ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Sexueller Missbrauch bedeutet eine tiefe Verletzung des Leibes und eine bleibende schwere Verletzung der Seele des Opfers. Daher darf ein Missbrauch nicht tabuisiert und verschwiegen werden auch nicht in der Kirche. Im letzten Jahr hat die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland daher ein Kirchengesetz beschlossen, welches Leitlinien für den Umgang mit sexualisierter Gewalt festlegt.

Ein Verfahren regelt in der Landeskirche den Umgang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbst-bestimmung klar und mit Rücksicht auf die Betroffenen behutsam. Dies gilt egal, ob die Straftat von einem bei der Kirche Beschäftigten oder einem ehrenamtlich Mitarbeitenden begangen wurde. Unabhängig von der Einleitung eines Disziplinar- oder Strafverfahrens für den Täter / die Täterin steht den Betroffenen bei der Landeskirche als erste Ansprechpartnerin eine beratende Juristin des Frauenreferates zur Verfügung, mit der sie in geschütztem Raum über ihre Erlebnisse sprechen können. Was dann geschieht, hängt von den Entscheidungen der Betroffenen ab. Wenn sie es wünschen, vermittelt die beratende Juristin Kontakte zu kompetenten Beratungskräften und psychologischen Beratungsstellen. Die beratende Juristin kann die Informationen auch an die ermittelnde Juristin zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens weiterleiten. Doch dies geschieht lediglich dann, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Die Evangelische Kirche im Rheinland bietet Personen, die als Minderjährige sexualisierte Gewalt erlebt haben, auf Antrag Unterstützung durch immaterielle Hilfen und materielle Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts an, wenn dieses durch organisatorisch-institutionelles Versagen, Verletzung der Aufsichtspflichten oder sonstiger Pflichten zur Sorge durch Mitarbeitende geschah und Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche zivilrechtlich nicht mehr durchsetzbar sind. Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Anträge.

In einem zweiten Schritt werden in dem Gesetz die Kirchenkreise und danach die Gemeinden verpflichtet, eigene Schutzkonzepte vor Ort zu entwickeln und zu beschließen. Der Kirchenkreis Gladbach-Neuss hat bereits ein Schutzkonzept beschlossen. Es ist auf der Homepage des Kirchenkreises als pdf-Dokument abrufbar:

https://www.dasjugendreferat.de/schutzkonzept/

Auch die Evangelische Kirchengemeinde Rheydt möchte nun bis Ende dieses Jahres ein Schutz-konzept entwerfen. Wichtige Elemente eines Schutzkonzeptes gemäß dem beschlossenen Gesetz sind:

– Einsetzung von Präventionsbeauftragten, die dafür Sorge tragen, dass das Schutzkonzept erarbeitet, vom Presbyterium beschlossen und dann praktisch umgesetzt wird. Die Präventionsbeauftragten sind auch erste Ansprechpartner bei Fragen und Verdachtsfällen.

– Ein klares Beschwerdemanagement: Betroffene, denen von Mitarbeitenden Unrecht durch sexualisierte Gewalt angetan wurde, können sich an Vertrauenspersonen wenden, mit denen sie in geschütztem Raum über ihre Erlebnisse sprechen können. Sie werden, wenn sie es wollen, in angemessener Weise unterstützt.

– Bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird angemessen im Rahmen strukturierter Handlungs- und Notfallpläne interveniert.

– Eine Risikoanalyse zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wird erstellt mit dem Ziel, strukturelle Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich der Gemeinde dauerhaft zu verankern. Es braucht hierzu eine Kultur der Achtsamkeit, des Hinschauens und der Grenzachtung.

– Eine Selbstverpflichtung für alle auch ehrenamtlichen – Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit wird eingeführt.

– Alle in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätigen haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden müssen Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis gewähren, das nachweist, dass sie nicht schon wegen sexueller Gewalt vorbestraft sind.

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Rheydt hat uns beide zu Präventionsbeauftragten ernannt. Wir stehen für Fragen zu diesem Thema der Gemeinde gerne zur Verfügung!

Ulrike und Peter Brischke
(Bild: istockphoto)